Auslandsreisekrankenversicherung


Warum eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen?

Unfall im AuslandDer Auslandskrankenschein (E111) wurde durch die "Europäische Krankenversicherungskarte" ersetzt.
Es kann trotzdem vorkommen, dass Behandler die Anspruchsbescheinigung bzw. die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptieren und eine sofort zu begleichende Privatrechnung ausstellen, die aufgrund überhöhter Gebührensätze von der eigenen Krankenkasse nur teilweise erstattet wird.


Das bedeutet: Sie bleiben auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen!

Doch auch für privat Krankenversicherte ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung oft sinnvoll, da nicht in jedem Versicherungsvertrag der medizinisch notwendige Rücktransport nach Hause im Krankheitsfall eingeschlossen ist.
Reisekrankenversicherung
Sind Sie ein privat versicherter Beamter/Beamtin, so ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt zu empfehlen, denn die Beihilfe übernimmt grundsätzlich keine Kosten für den Rücktransport und für alle anderen medizinischen Leistungen erhalten Sie nur die Kosten erstattet, die in Deutschland verlangt würden.       Zur Leistungsübersicht

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dort finden Sie auch die detaillierten Versicherungsbedingungen für Reisen bis je 42 Tage und für bis zu 365 Tage.

Die genannten Warenzeichen sind die eingetragenen Warenzeichen der jeweiligen Firmen. Der Abschluß der Versicherung erfolgt nicht mit Bernds-Welt, sondern mit dem Versicherer Travel Secure.



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